Die Berufsanfänge des Podologen und Fußpflegers reichen weit
zurück. Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher
Überlieferung mit dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt.
Hier in der mittelalterlichen Baderstube liegt der Ursprung des Med. Fußpflegers.
Zum Berufsbild des Baders gehörte,
neben seinen Tätigkeiten als Friseur und Dentist, auch die Behandlung
von Haut- und Nagelveränderungen. Im Vordergrund des Bildes ist eine
Fußbehandlung zu sehen, im Hintergrund wird ein Zahn gezogen.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus diesem Beruf der Fußpfleger.
Der Fußpfleger
wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig. Zu seinen Aufgaben
zählen die Pflege und Prophylaxe
des gesunden Fußes.
Fachgerechtes Schneiden der Nägel
Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen
Befund
Sondieren der Nagelfalzen
Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut)
ohne pathologischen Befund
Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
Durchführung präventiver Fußmassagen
Anleitung zur häuslichen Pflege der
Füße durch den Kunden
Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
Dekorative Pflege der Füße
Aus dem Beruf des Fußpflegers entstand dann
im Laufe der Jahre der Podologe.
Der Podologe zählt zu den
Medizinal-Fachberufen. Er unterstützt
den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet
eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende
Stellung in der Fußgesundheit ein.
Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen
durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am
Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig
als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch
Krankengymnast.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet
der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Das Tätigkeitsfeld des Podologen umfasst folgende Behandlungsmethoden:
Nagelbehandlungen
richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung
eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten
Nägeln
Hyperkeratosenbehandlungen
Abtragen übermäßiger Hornhaut
und Schwielen
Behandlung von Clavi und Verrucae
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln
von Hühneraugen und Warzen
Druck- und Reibungsschutz
Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter
Stellen
Orthonyxie
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei
eingewachsenen Nägeln
Orthesentechnik
Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
Nagelprothetik
künstlicher Nagelersatz
Fuß- und Unterschenkel-Massage
als therapeutische Maßnahme oder zur
Steigerung des Wohlbefindens
Allgemeine und individuelle
Beratung
Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit
des Podologen wesentlich. Skalpell und moderne Fräser erlauben ein
viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten.
Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende
Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater
auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und
Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben),
Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.
Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker,
Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw.
erst gar nicht entstehen.
Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger
durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen,
wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung
nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe"
oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige
vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung
absolvieren.